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   OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13   

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OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13 (https://dejure.org/2013,46930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2013 - 11 SV 115/13 (https://dejure.org/2013,46930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2013 - 11 SV 115/13 (https://dejure.org/2013,46930)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Darüber sprechen Gründe der Prozessökonomie dafür, auch in anderen Fällen eines möglicherweise bestehenden gemeinsamen Gerichtsstandes eine Gerichtsstandsbestimmung vorzunehmen, wenn dieser gemeinsame Gerichtsstand nicht zuverlässig oder nur mit erheblichem Aufwand festzustellen ist [vgl. BGH NJW-RR 2008, 1514; OLG München ZIP 2013, 435; Vossler aaO.].

    Andernfalls könnte - wie auch im Streitfall - derjenige Gerichtsstand, den der Gesetzgeber als ausschließlichen gewollt hat, gegebenenfalls überhaupt nicht berücksichtigt werden, ohne dass dies durch die schützenswerten Interessen der anderen Streitgenossen, denen die Zuständigkeit ihres Wohnsitzgerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohnedies genommen werden kann, geboten wäre [BGH NJW-RR 2008, 1514].

  • BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Der Umstand, dass hinsichtlich des Antragsgegners zu 3) im Inland lediglich besondere Gerichtsstände begründet sind, steht einer Zuständigkeitsbestimmung ebenfalls nicht entgegen [BGH NJW-RR 2013, 1399; NJW 1988, 646].

    Denn anders als die - vorliegend aus den unter 4 b cc) dargelegten Gründen nicht anwendbare - Spezialregelung hinsichtlich der Zuständigkeit für Verbrauchersachen in Kap. II Abschn. 4 der EuGVVO, welcher abschließender Charakter zukommt [vgl. BGH NJW-RR 2013, 1399; Leible aaO., 2. Aufl.,, Art. 6 Rn. 2, Corneloup/Althammer in Simons/Hausmann, Brüssel-I-VO, 2012, Art. 6 Rn. 41; Schlosser Europ.

  • BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86

    Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Der Umstand, dass hinsichtlich des Antragsgegners zu 3) im Inland lediglich besondere Gerichtsstände begründet sind, steht einer Zuständigkeitsbestimmung ebenfalls nicht entgegen [BGH NJW-RR 2013, 1399; NJW 1988, 646].

    Sind diese besonderen Gerichtsstände vom europäischen Gesetzgeber nicht als ausschließliche ausgestaltet, stehen sie auch der Bestimmung eines hiervon abweichenden innerdeutschen Gerichtsstandes nicht entgegen [i.E. ebenso BGH NJW 1988, 646; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2014, 32 SA 55/13].

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Erfolgsort ist der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, wobei es allein auf den Primärschaden ankommt [EuGH NJW 2004, 2441 - Kronhofer; Zöller/Geimer aaO.; Leible in: Rauscher Europ.

    Nicht maßgeblich ist der Ort, an dem weitere Schäden eingetreten sind, wie z.B. der Sitz eines geschädigten Anlegers, wenn dort lediglich - in Form einer Minderung des Gesamtvermögens - die nachteiligen Folgen eines Umstands spürbar geworden sind, der bereits an einem anderen Ort einen Schaden verursacht hatte (EuGH NJW 2004, 2441 (Nr. 19)].

  • OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09

    Negative Feststellungsklage: Ausnahmefall für dei Zuerkennung eines Wahlrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Es ist anerkannt, dass eine Gerichtsstandsbestimmung trotz gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes jedenfalls dann zulässig ist, wenn das Gericht des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat [OLG München NJW-RR 2010, 645; OLG Schleswig MDR 2007, 1200; BayObLG NJW-RR 2004, 944; Zöller/Vollkommer aaO., Rn. 15; Vossler NJW 2006, 117 (120)].
  • OLG Schleswig, 12.04.2007 - 2 W 66/07

    Örtliche Zuständigkeit: Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Es ist anerkannt, dass eine Gerichtsstandsbestimmung trotz gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes jedenfalls dann zulässig ist, wenn das Gericht des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat [OLG München NJW-RR 2010, 645; OLG Schleswig MDR 2007, 1200; BayObLG NJW-RR 2004, 944; Zöller/Vollkommer aaO., Rn. 15; Vossler NJW 2006, 117 (120)].
  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Es ist anerkannt, dass eine Gerichtsstandsbestimmung trotz gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes jedenfalls dann zulässig ist, wenn das Gericht des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat [OLG München NJW-RR 2010, 645; OLG Schleswig MDR 2007, 1200; BayObLG NJW-RR 2004, 944; Zöller/Vollkommer aaO., Rn. 15; Vossler NJW 2006, 117 (120)].
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet bei allen Arten der passiven Streitgenossenschaft Anwendung [vgl. BGH NJW 1998, 686; Zöller/Vollkommer aaO., § 36 Rn. 14 m.w.N.].
  • OLG München, 08.01.2013 - 34 AR 336/12

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Klage gegen einen inländischen Anlageberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Darüber sprechen Gründe der Prozessökonomie dafür, auch in anderen Fällen eines möglicherweise bestehenden gemeinsamen Gerichtsstandes eine Gerichtsstandsbestimmung vorzunehmen, wenn dieser gemeinsame Gerichtsstand nicht zuverlässig oder nur mit erheblichem Aufwand festzustellen ist [vgl. BGH NJW-RR 2008, 1514; OLG München ZIP 2013, 435; Vossler aaO.].
  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Nicht erforderlich ist, dass die Klagen gegen mehrere Beteiligte auf denselben Rechtsgrundlagen beruhen [EuGH NJW 2007, 3702 (3704) Tz. 38; BGH NJW-RR 2010, 644 (645)].
  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

  • EuGH, 30.11.1976 - 42/76

    De Wolf / Cox

  • BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09

    Aktienkauf - Internationale Zuständigkeit bei Klagen gegen Täter und Gehilfen

  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

  • KG, 09.04.2001 - 28 AR 8/01

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Auslandsberührung i.S.d. Art. 6

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20

    Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung

    Zur Vermeidung einer auf Zuständigkeitszweifeln beruhenden Verfahrensverzögerung, die mit einer Klärung der Zuständigkeitsfrage durch klageabweisendes Prozessurteil und Rechtsmittel verbunden wäre, genügt es vielmehr, dass das angerufene Gericht seine örtliche Zuständigkeit für die Klage gegen die Antragsgegner verneinen möchte (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 15 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. März 2013, 11 SV 115/13, juris Rn. 22; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 23).
  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 161/20

    Gerichtsstand bei vertraglich und deliktisch haftenden Streitgenossen

    Dementsprechend lässt der Bundesgerichtshof eine Gerichtsstandsbestimmung zu, wenn der Kläger mehrere Streitgenossen bereits in einem Verfahren vor dem für einheitlich zuständig gehaltenen Gericht verklagt hat, die Voraussetzungen für das Bestehen eines gemeinsamen Gerichtsstands jedoch nicht zuverlässig feststellbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2019, 238 Rn. 17; Beschluss vom 3. Mai 2011, X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 11 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. März 2013, 11 SV 115/13, juris Rn. 22).
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